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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

2019 sicher durch die Haupt- und Abgasuntersuchung

15.01.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Neue gesetzliche Vorschriften verkomplizieren 2019 die bestehende Verunsicherung. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in den Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß #userInhaber# von der #userName#, von Berufs wegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, durch den TÜV zu fallen. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Mit dem Jahreswechsel löst die orangefarbene Prüfplakette das vormals grüne Siegel ab, für Ordnungsbehörden ein klarer Indikator für Verwarnungen und Bußgelder. Doch nicht nur farblich hat sich im vergangenen Jahr in Sachen Haupt- und Abgasuntersuchungen einiges getan. Mit der Einstufung „Gefährlicher Mangel“ hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Klassifizierung geschaffen, mit welcher die Prüfer dem Fahrzeug zwar eine unmittelbare Verkehrsgefährdung attestieren, dem Halter aber immerhin noch die Fahrt nach Hause oder in die nächstgelegene Werkstatt gestatten. Seit vergangenem Jahr ebenfalls wieder Pflicht, ist die umstrittene Abgasmessung am Endrohr während der Abgasuntersuchung. Dabei wird eine Sonde direkt in den Auspuff eingeführt, um Defekte oder Manipulationen offenzulegen. „Die Endrohrmessung wird weithin als eine politische Reaktion auf den Abgasskandal gedeutet“, so #userInhaber#. „Die Kosten dafür trägt letztlich wieder der Kunde, denn den damit verbundenen Mehraufwand schlagen Dekra, TÜV und Co. auf ihre Gebühren auf.“ Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät #userInhaber# allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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So gelingt der Weihnachtsbaum-Transport mit dem Auto

15.12.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Im vorweihnachtlichen Stress lassen sich viele Autofahrer beim Kauf des Tannenbaums leichtfertig zu waghalsigen Transportmanövern hinreißen. Dabei wird die unzureichend gesicherte, immergrüne Fracht schnell zum lebensgefährlichen Geschoss. Die festlich geschmückte Tanne gehört für viele Haushalte hierzulande ebenso fest zu Weihnachten wie die Geschenke darunter. Doch damit das immergrüne Bäumchen im heimischen Wohnzimmer auch leuchten kann, muss es erst einmal dorthin transportiert werden. Ob selbst geschlagen oder künstlich: Wer nicht über ausreichende Ladefläche im Kofferraum oder auf dem Anhänger verfügt oder einen Pick-up-Truck fährt, für den gestaltet sich dieses Unterfangen zuweilen kompliziert. Dem Erfindungsreichtum deutscher Autofahrer scheinen dabei keine Grenzen gesetzt. Doch vom ADAC durchgeführte Crash-Tests demonstrieren, wie schell die weihnachtliche Fracht bei unzureichender Sicherung zum tödlichen Geschoss werden kann. #userInhaber# von der #userName# weiß Abhilfe: „Wie jede Ladung, muss auch der Tannenbaum am oder im eigenen Fahrzeug so gesichert werden, dass er bei jedem Verkehrsverhalten fest an Ort und Stelle bleibt.“ Die gängigsten Möglichkeiten hierfür bieten der Transport auf dem Autodach oder im Kofferraum. Von der ebenfalls häufig praktizierten Variante im Innenraum bei umgeklapptem Beifahrersitz rät #userInhaber# hingegen ab: „Die Gefahr einer Sichteinschränkung ist hierbei schlicht zu groß.“ Beim Transport auf dem Autodach sollten Fahrer nur Dachgepäckträger und Spanngurte mit gültigem Prüfzeichen verwenden. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Auch darf der Christbaum weder vorne noch seitlich die Ausmaße des Fahrzeugs überschreiten. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, ist die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch, bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Die Spitze des Baumes sollte dabei nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ähnliches gilt auch für den Transport im Kofferraum: So darf der Baum zwar aus dem Kofferraum hinausragen, schon ab 1,5 Metern ist dieser aber wie oben beschrieben mit einem roten Tuch zu kennzeichnen. „Schieben Sie den Baum immer mit dem Stammende zuerst in den Kofferraum. Zur zusätzlichen Sicherheit schieben Sie am besten ein Holzbrett zwischen Stamm und Fahrersitz, so drückt der Baum auch bei einer heftigen Bremsung nicht durch die Lehne“, so #userInhaber#. Wer nach dem Transport nicht stundenlang Nadeln und Harz aus dem Innenraum entfernen möchte, sollte das Fahrzeuginnere mit einer alten Decke oder einem Bettlaken auslegen. Um den Aufwand zu minimieren, rät #userInhaber# Verbrauchern grundsätzlich, eine Lieferung in Erwägung zu ziehen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Sicherung von Kindern im Auto

15.10.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

In Deutschland ist der Transport von Kindern bis einschließlich elf Jahren im Auto nur mit einem geeigneten Kindersitz erlaubt. Dabei vernachlässigen noch immer viele Eltern und Erziehungsberechtigte die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Rund die Hälfte aller Kinder unter zwölf Jahren sind im Auto nur unzureichend oder sogar falsch gesichert. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine aktuell von der Unfallforschung der Versicherten (UDV) in Auftrag gegebene Studie. Demnach zeigte fast die Hälfte der befragten Autofahrer teilweise gravierende Wissenslücken hinsichtlich der Handhabung von Kindersitzen und der angemessenen Sicherung ihrer Sprösslinge. Für #userInhaber# von der #userName# ist das Thema eine Herzensangelegenheit: „Kinder sind besonders schutzbedürftig und verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit – nicht nur als Verkehrsteilnehmende auf der Straße, sondern gerade auch als Mitfahrer im Auto! Leider wird aber eben dieser Aspekt noch zu oft unterschätzt.“ Zu unterscheiden sind zunächst die korrekte Montage des Kindersitzes und die eigentliche Sicherung des jungen Passagiers. Insbesondere die richtige Gurtführung ist dabei alles andere als ein Kinderspiel, bestätigt auch #userInhaber#: „Die Probleme beginnen schon beim Einbau, häufig kommt es hier zur Verwechslung von Becken- und Schultergurt. Beim Anschnallen ist der gängigste Fehler dann, den Gurt nicht straff genug zu ziehen. Unnötig komplizierte Gebrauchsanleitungen und nur schwer nachvollziehbare Schaubilder machen es dem Verbraucher leider nicht leichter.“ So appelieren auch die Verfasser der UDV-Studie an die Hersteller von Kindersitzen, deren Handhabung entsprechend zu erleichtern und sprachliche Barrieren abzubauen. #userInhaber# rät dazu, schon beim Kauf eine ausführliche und fachmännische Einweisung in den Einbau und Gebrauch von Kindersitzen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sollten Eltern und Erziehungsberechtigte vor jeder Fahrt sorgfältig kontrollieren, dass Säuglinge und Kleinkinder angemessen gesichert sind. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen

15.08.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Kommt es auf der Straße zum Zusammenstoß, drohen die Beteiligten schnell die Nerven zu verlieren. Dabei ist das richtige Verhalten unmittelbar nach einem Unfall entscheidend, um sowohl die eigene Sicherheit zu gewährleisten und Folgeschäden zu vermeiden. 2017 erreichte die Zahl der von der Polizei registrierten Verkehrsunfälle mit rund 2,6 Millionen einen neuen Höchststand. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Obwohl es sich somit um ein alltägliches Vorkommnis auf deutschen Straßen handelt, bleibt ein Unfall in der Vorstellung vieler Autofahrer ein Horrorszenario. Treffen kann es dabei unabhängig der eigenen Fahrweise und –kompetenz grundsätzlich jeden. Denn viele Unfallursachen liegen außerhalb des eigenen Einflussbereiches, darunter schwierige Witterungsbedingungen, technische Mängel und nicht zuletzt das unberechenbare Verhalten von Tieren und anderen Verkehrsteilnehmern. „Umso wichtiger ist es, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein und sich mit dem angemessenen Verhalten bei einem Unfall auseinanderzusetzen“, weiß #userInhaber#. In der #userName# erlernen die Fahrschülerinnen und -schüler deshalb bereits frühzeitig die richtige Vorgehensweise, sollte es trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen später einmal zum Crash kommen. „Leider kommt vielen Autofahrern dieses Wissen über die Zeit abhanden. Wenn es dann tatsächlich einmal knallt, fällt es angesichts von Aufregung und Schock naturgemäß schwer, sich zu erinnern.“ Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, im Falle eines Unfalls nicht die Nerven zu verlieren und möglichst ruhig und besonnen zu reagieren. „Wer kopflos an der ungesicherten Unfallstelle umherläuft, setzt sich nicht nur selbst weiterer Gefahren aus, sondern riskiert auch Folgeunfälle“, so #userInhaber#. Das korrekte Vorgehen besteht demnach aus der kontrollierten Absicherung der Unfallstelle mittels Warnblinkanlage und Warndreieck, der medizinischen Erstversorgung von Verletzten und schließlich dem Alarmieren der zuständigen Einsatzkräfte. „Wer diese Checkliste verinnerlicht, kann als Betroffener auch unter Stress richtig agieren und somit mitunter Schlimmeres verhindern“, verrät #userInhaber#. „Natürlich möchte niemand in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Doch es ist die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers, unabhängig der unmittelbaren Beteiligung auch auf diese Eventualität vorbereitet zu sein.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Begleitetes Fahren - der Führerschein mit 17

15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die 2010 vom Bundestag beschlossene Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ zeigt Wirkung: Wer schon mit 17 Erfahrung im Straßenverkehr sammelt, verursacht später deutlich weniger Unfälle. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die, im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern, überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes, erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmtnr Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Modell Begleitetes Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein, im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber#, Inhaber der #userName#, ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt aber nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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