Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
In eigener Sache: Corona-Auswirkungen auf den Ausbildungsbetrieb
15.11.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, im Unterschied zum Frühjahr sind Fahrschulen von den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen nicht betroffen. Dennoch haben die epidemiologischen Umstände weiterhin Auswirkungen auch auf unseren Betrieb. Viele von euch würden die zusätzliche Freizeit während des Lockdowns gerne in die Führerscheinausbildung investieren und zügig die Prüfung ablegen. Doch leider sehen wir uns zurzeit aus verschiedenen Gründen immer wieder gezwungen, euch in Sachen Terminvergabe zu vertrösten. Um offenzulegen, warum dem so ist, berichten wir in diesem Monat ausnahmsweise in eigener Sache über die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Ausbildungsbetrieb. In unseren „Biker-News“ herrscht hingegen Normalität: In diesem Monat versorgen wir euch zum Saisonende mit wertvollen Tipps zur fachgerechten Unterbringung eurer Maschinen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Verkehrskontrolle/Motorrad-Tuning
15.10.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, im Leben eines jeden Verkehrsteilnehmers heißt es früher oder später: „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“. Auf der Straße kommt manch Autofahrer im Kontakt mit den Gesetzeshütern schnell ins Schwitzen, dabei ist eine Verkehrskontrolle überhaupt kein Grund zur Panik. Wir informieren deshalb in diesem Monat über Abläufe, Rechte und Pflichten. Für viele Biker ist das Schrauben an der eigenen Maschine selbstverständlicher Teil ihrer Leidenschaft. Leistungssteigernde und kosmetische Umbauten verheißen mehr Fahrspaß und Individualität, doch nicht alle Maßnahmen sind auch verkehrsrechtlich erlaubt. In unseren „Biker-News“ geben wir einen Überblick über die gängigsten Formen des Motorrad-Tunings. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Probezeit/Zweirad-Führerscheinklassen
15.09.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, die bestandene Fahrprüfung ist zweifellos ein freudiges Ereignis! Der Führerschein allein macht dich aber nicht schlagartig zum souveränen Verkehrsteilnehmer. Weil von Fahranfängern ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht, nimmt der Gesetzgeber diese mit einer zweijährigen Probezeit besonders in die Pflicht. Damit die Freude am Führerschein von anhaltender Dauer ist, haben wir für dich in diesem Monat jede Menge nützlicher Informationen zum Thema zusammengestellt. Weil du die Probezeit unabhängig des Fahrzeugs aber nur einmal überstehen musst, kannst du diese schon vor dem Pkw-Führerschein absolvieren – nämlich auf zwei Rädern! Abgesehen von einem vorgezogenen Start in die mobile Freiheit bieten kleine und große Krafträder vor allem aber auch ein unvergleichliches Fahrgefühl. Ob Mofa oder schwere Maschine: Schwing' dich in den Sattel mit unseren „Biker-News“ zu den verschiedenen Führerscheinklassen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Sicherheitsrelevantes Zubehör im Auto
15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSENJedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Der Blick in den Innenraum eines Autos erlaubt nicht selten Rückschlüsse über dessen Besitzer. Ähnlich wie bei Rucksack, Akten- oder Handtasche entwickeln Menschen mit der Zeit eine eigene Vorstellung, welche Ausstattung unterwegs von Nöten ist. Während der eine regelmäßig den halben Hausrat transportiert, richten sich der andere auf der Fahrt eher spartanisch ein. Zumindest der Gesetzgeber macht verbindliche und allgemeingültige Vorgaben, welche sicherheitsrelevanten Gegenstände auf deutschen Straßen zwingend mitzuführen sind. „Die Straßenverkehrsordnung nennt mit Warndreieck, Warnweste und Verbandsmaterial zunächst drei unverzichtbare Begleiter“, sagt #userInhaber#, von Berufswegen auch mit deren Funktionsweise eingehend vertraut. „Dieses Dreigespann soll die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“ Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. „Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie sich unbedingt am rechten Fahrbahnrand bewegen, wenn möglich hinter der Leitplanke, und dieses gut sichtbar vor dem Körper tragen“, so #userInhaber#. Die geeignete Entfernung zur Unfallstelle ergibt sich laut dem Fahrprofi dabei vor allem aus den örtlichen Gegebenheiten. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland tatsächlich erst seit 2014 Pflicht. „Achten Sie beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste darauf, dass diese dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, eine entsprechende Angabe findet sich in der Regel im Wäscheschild.“ Da das signalfarbene Kleidungsstück schon beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen ist, rät #userInhaber# dazu, dieses nicht im Kofferraum, sondern griffbereit unter einem Sitz oder in der Seitenfläche einer Tür aufzubewahren. Um im Ernstfall medizinische Erstversorgung leisten zu können, empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Koffer mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Verbandsmaterial, um bis zum Eintreffen der Sanitäter Wunden zu versorgen. „Einzelne Komponenten wie Mullbinden und Kompressen sind nur bedingt haltbar, kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Verfallsdatum“, weiß #userInhaber#. Wer bei einer Verkehrskontrolle die erforderliche Ausstattung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Fall von Warndreieck und -weste kostet dies je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. #userInhaber# appelliert indes, das verhältnismäßig geringe Strafmaß nicht zum Anlass für Fahrlässigkeit zu nehmen: „Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern gerecht und sparen Sie nicht an dem nötigen Sicherheitszubehör. Im Ernstfall kann dieses Equipment und das Wissen um dessen Handhabung Leben retten!“ Weitere Auskünfte zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder nach Vereinbarung direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Zubehör im Auto/Motorradtouren
15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Damit ihr nicht nur sicher durch die nächste Verkehrskontrolle kommt, sondern im Ernstfall auch mit eurem Equipment umzugehen wisst, haben wir in diesem Monat nützliche Tipps und Informationen zu dem essentiellen Zubehör und dessen Funktionsweise für euch zusammengestellt. Angesichts einer verkürzten Saison wollen Motorradfahrer die verbleibende Zeit natürlich voll ausnutzen. Was liegt da näher, als sich mit ein paar Biker-Kumpels in den Sattel zu schwingen und gemeinsam ausgiebige Touren zu unternehmen? In unseren „Biker-News“ verraten wir, was ihr beachten solltet, damit die nächste Ausfahrt gelingt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >StVO-Novelle/Saisonstart
15.05.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Ende April ist eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Raser und andere Verkehrssünder müssen ab sofort deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Gesetzgeber hat aber nicht nur das Strafmaß angehoben, die Änderungen beinhalten auch weitreichendere Schutzmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer, darunter neue Verkehrszeichen und Abstandsregeln. Wir haben die StVO-Novelle für euch unter die Lupe genommen. Indes freuen sich Motorradfahrer in ganz Deutschland nach der epidemiologisch bedingten Verzögerung über den heißersehnten Saisonstart. In unseren „Biker-News“ haben wir jede Menge nützliche Informationen zusammengestellt, Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
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